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IDW EPS 830 n. F. zur MaBV-Prüfung verabschiedet
Nach Meldung des IDW vom , (abrufbar unter http://go.nwb.de/pxkn3) hat der HFA den Entwurf einer Neufassung des IDW PS 830 „Zur Prüfung Gewerbetreibender i. S. des § 34c Abs. 1 GewO gem. § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)“ als IDW EPS 830 n. F. verabschiedet. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen und Anpassung an den IDW PS 840 „Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i. S. des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)“. Zudem verlangt der Prüfungsansatz nun, die nach IDW EPS 830 n. F. erforderlichen Prüfungshandlungen, soweit einschlägig, stets durchzuführen. Der Standardentwurf wird in IDW Life 3/2018 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage des IDW abgerufen werden.