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Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (Februar 2018)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage Februar 2018 liegt der Basiszinssatz bei 1,25 %: S. 102
Bewertungsperiode: Februar 2018
Referenzzeitraum: bis
Basiszinssatz exakt: 1,302177 %.
Basiszinssatz gerundet: 1,25