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Überarbeitung des IDW Praxishinweises 1/2017 zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten
Mit der Überarbeitung wurde der Praxishinweis um einige klarstellende Ergänzungen zu Anwendungsfragen erweitert, die sich im Rahmen der Erstellung der ersten (Konzern-)Zahlungsberichte für nach dem beginnende Geschäftsjahre ergeben haben. Die bedeutendsten Klarstellungen betreffen Angaben im Anhang des Jahresabschlusses, die erforderlich sind, wenn sich eine Gesellschaft von der Pflicht zur Erstellung eines Zahlungsberichts oder Konzernzahlungsberichts befreien lässt. Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Anpassungen.