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Einkommensteuer | Kein Rückgängigmachen eines zulasten des Gesamthandsvermögens gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine begünstigte Investition i. S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. (2) Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ist der in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag in einem solchen Fall dem Sonderbetriebsgewinn des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen.
Die Begründung des BFH-Urteils, das im Übrigen die Vorinstanz bestätigt, stellt überzeugend auf den Begriff des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft ab, z...BStBl 1999 I S. 304BGBl 2001 I S. 3858