Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek
            
            
    Klausurentraining für Steuerfachangestellte
Abschlussprüfung
            16. Aufl. 2018
ISBN Online: 978-3-482-61995-3
                            ISBN Print: 978-3-482-64666-9
                
                
        
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            Klausurentraining für Steuerfachangestellte (16. Auflage)
Klausursatz I: Lösung Steuerwesen
Teil I: Einkommensteuer, Abgabenordnung (53,0 Punkte)
Sachverhalt A (5,0 Punkte)
Aufgabe 1:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wer einen gewerblichen
					 Betrieb eröffnet, hat dies auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde
					 mitzuteilen, in der der Betrieb eröffnet wird, hier also der Stadt Dortmund,
					 § 138 Abs. 1 AO.  | 2,0 P  | 
Aufgabe 2:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbliche Unternehmer,
					 die nach den Feststellungen der Finanzbehörde einen Gewinn aus Gewerbebetrieb
					 von mehr als 60 000 € im Wirtschaftsjahr erzielt haben, sind
					 verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen (§ 141 Abs. 1
					 Nr. 4 AO).  | 1,0 P  | 
Die Verpflichtung ist vom
					 Beginn des Wirtschaftsjahres an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der
					 Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser
					 Verpflichtung hingewiesen hat (§ 141 Abs. 2 AO). Demnach ist Theo
					 Tüftler mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2019 zur Buchführung
					 verpflichtet.  | 2,0 P  | 
Sachverhalt B (16,0 Punkte)
Aufgabe 1:
Es handelt sich um eine Entnahme, die mit dem Teilwert von 50 € zzgl. darauf entfallender Umsatzsteuer i. H. von (50 € × 19 % =) 9,50 € als Betriebseinnahme zu erfassen ist.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinnauswirkung insgesamt:  | +
					 59,50 €  | 3,0
					 P   | 
Aufgabe 2:
Di...