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Auflösung/Liquidation einer GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-72810 Die Auflösung/Liquidation einer GmbH als eine Form des Marktaustritts folgt einem vorgegebenen Ablauf. Zivilrechtliche und steuerrechtliche Themen bei der aufzulösenden/zu liquidierenden Gesellschaft gehen hier fließend ineinander über.
Ausführlicher Beitrag s. .
Auflösungsbeschluss
Bereits [i]BGH, Urteil v. 27.10.2008 - II ZR 255/07 NWB SAAAD-01262; OLG Köln, Beschluss v. 21.9.2016 - 2 Wx 377/16 NWB KAAAF-89023 der zivilrechtliche Auflösungsbeschluss mit in der Regel 75 %-Mehrheit sollte sauber formuliert und vom Berater entwickelt werden. Womöglich bedarf es im Hinblick auf die Befugnisse der Liquidatoren (Stichwort: § 181 BGB) einer Satzungsänderung der Gesellschaft. Der BGH und das OLG Köln erachten es für erforderlich, dass der Gesellschaftsvertrag (ggf. nachträglich und vor Auflösung eingefügt) geändert wird. Ein Passus im Abschnitt Geschäftsführungs-/Vertretungsbefugnis könnte lauten: „Im Falle eines Liquidationsverfahrens gelten die Regelungen über die Geschäftsführung entsprechend für den/die Liquidator/en.“ Der Tag der Auflösung hat steuerliche Relevanz.
Steuerliche Behandlung
[i]Gehrmann, GmbH-Liquidation, infoCenter NWB BAAAB-54645 Bei der steuerlichen Behandlung sind lediglich ein paar Besonderheiten des § 11 KStG im Gegensatz ...