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Ausländisches Amtshilfeersuchen
(1) Zum Rechtsschutz gegen ein Urkundenvorlageverlangen des FA als sog. Vornahmebehörde im Rahmen eines beim BZSt eingegangenen ausländischen Amtshilfeersuchens. (2) Auch bei Amtshilferegelungen zur Erteilung von Spontanauskünften sind die Grenzen des § 194 Abs. 3 AO für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen zu beachten (Bezug: § 117 Abs. 2 und 4, § 97, § 194 Abs. 3 AO).
Im Urteilsfall richtete die italienische Finanzverwaltung ein Amtshilfeersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), wonach eine GmbH Verträge und diesbezügliche Zahlungsbelege mit italienischen Geschäftspartnern vorlegen sollte. Streitig war mithin ein gezieltes Urkundenvorlageverlangen gem. § 117 Abs. 2, Abs. 4 i. V. mit § 97 Abs. 1 AO. Das BZSt beauftragte das beklagte FA mit der Einholung der Un...BStBl 1995 II S. 358