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Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ( NWB GAAAG-64117).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.
Daher sind die mit veröffentlichten Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen auch für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden.