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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Einfuhr von Sammlermünzen
Das BMF nimmt Stellung zur Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen im Kalenderjahr 2018 ( NWB MAAAG-67229).
Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.