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Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs
Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen die seit dem bestehende Verpflichtung, die für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen, ist gem. NWB SAAAG-68358 unzulässig, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügt.
Das beA ähnelt in seinem Aufbau einem E-Mail-Postfach und dient der elektronischen Kommunikation der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern mit den Gerichten und untereinander auf einem Übermittlungsweg mit sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt er i...