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Rückzahlung von Ausbildungsvergütung
Es besteht gem. NWB DAAAG-64640 kein Anlass, eine Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums zu erwägen, wenn die Rückforderung einer Ausbildungsvergütung im Wege der Insolvenzanfechtung (§ 131 Abs. 1 InsO) deshalb erfolgt, weil die Vergütung unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung gezahlt wurde.
Das BAG führt aus, es sehe Druckzahlungen als inkongruent an (zuletzt NWB MAAAG-64637), weil der BGH dies in ständiger Rechtsprechung tue (seit , BGHZ 136 S. 309) und der Gesetzgeber diese Rechtsprechung legitimiert habe, indem er sich bewusst dagegen entschieden habe, Deckungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erlangt worden sin...