Frage der Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten; konkludente Antragstellung
Leitsatz
Gem. § 20 UStG ist für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten anstelle der Regelbesteuerung ein Antrag notwendig, auf
Grund dessen das FA die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten durch formlosen VA gestattet haben muss. Dieser Antrag kann
nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch konkludent gestellt werden. Hat der Stpfl. einen konkludenten Antrag auf Genehmigung
der Ist-Besteuerung beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der USt den Erklärungsinhalt, dass der Antrag
genehmigt worden ist. Im Streitfall hat der Stpfl. durch Abgabe seiner Steuererklärungen hinreichend deutlich die Gestattung
der Ist-Versteuerung beantragt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 150 Nr. 4 DStR 2018 S. 8 Nr. 42 DStRE 2018 S. 1503 Nr. 24 EFG 2018 S. 423 Nr. 5 KÖSDI 2018 S. 20672 Nr. 3 UStB 2018 S. 66 Nr. 3 DAAAG-72886
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