Frage der Unternehmereigenschaft einer Aufsichtsratstätigkeit
Leitsatz
Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nichtselbständig ausgeübt, soweit eine natürliche
Person einem Unternehmen so eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Eine Weisungsgebundenheit
des Stpfl. im Hinblick auf seine Aufsichtsratstätigkeit ist gem. § 111 Abs. 5 AktG i.V.m. § 116 AktG ausgeschlossen. Gem.
§ 111 Abs. 5 AktG, wonach die Aufsichtratsmitglieder ihr Amt höchstpersönlich wahrzunehmen haben, schließt zwar nicht ausdrücklich,
aber doch sinngemäß die Unterwerfung unter den Willen anderer aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 150 Nr. 4 DStR 2018 S. 10 Nr. 33 DStRE 2018 S. 1369 Nr. 22 EFG 2018 S. 323 Nr. 4 FAAAG-72881
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