Auskunftsersuchen, Zulässigkeit einer Prüferentsendung
Leitsatz
Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Stpfl. in Schweden Entstrickungswerte für Markenrechte angesetzt hat, die erheblich
unter den in Deutschland angegebenen Verstrickungswerten lagen, ist es erforderlich, verhältnismäßig und auch zumutbar, wenn
die deutsche Finanzverwaltung das Instrument des grenzüberschreitenden Auskunftsersuchens sowie einer Prüferentsendung nutzt,
um die Angaben im Zusammenhang mit der Einbuchung der Markenrechte zu überprüfen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 180 Nr. 6 AO-StB 2018 S. 212 Nr. 7 BB 2018 S. 341 Nr. 7 EFG 2018 S. 351 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2018 S. 250 PStR 2018 S. 136 Nr. 6 Ubg 2018 S. 295 Nr. 5 LAAAG-72866
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