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FG Köln Beschluss v. - 2 V 1055/17 EFG 2018 S. 351 Nr. 5

Gesetze: AO § 111 Abs 1AO § 117 Abs 1EUAHiG § 6 Abs 1EUAHiG § 11BGB § 1004 analog FGO § 114 Abs 1, Abs 3AO § 30 Abs 4 Nr 2

Internationaler Informationsaustausch

Auskunftsersuchen, Zulässigkeit einer Prüferentsendung

Leitsatz

Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Stpfl. in Schweden Entstrickungswerte für Markenrechte angesetzt hat, die erheblich unter den in Deutschland angegebenen Verstrickungswerten lagen, ist es erforderlich, verhältnismäßig und auch zumutbar, wenn die deutsche Finanzverwaltung das Instrument des grenzüberschreitenden Auskunftsersuchens sowie einer Prüferentsendung nutzt, um die Angaben im Zusammenhang mit der Einbuchung der Markenrechte zu überprüfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 180 Nr. 6
AO-StB 2018 S. 212 Nr. 7
BB 2018 S. 341 Nr. 7
EFG 2018 S. 351 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2018 S. 250
PStR 2018 S. 136 Nr. 6
Ubg 2018 S. 295 Nr. 5
LAAAG-72866

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Beschluss v. 20.10.2017 - 2 V 1055/17

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