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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5122/15 EFG 2018 S. 587 Nr. 7

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a

Überlassung von Sportanlagen und Sporthallen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig – Steuerfreie Vermietung bei langer Vertragslaufzeit

Leitsatz

1. Die Überlassung von Sportanlagen ist nicht gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei.

2. Der Begriff der Sportanlage ist umsatzsteuerlich autonom auszulegen. Ein Squashcourt stellt eine solche Anlage zur Ausübung des Sports dar.

3. Zwar kann die Vermietung einer Sporthalle steuerfrei erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass die reine Grundstücksüberlassung die Einräumung der Nutzungsberechtigung hinsichtlich einer Sportanlage ausnahmsweise überwiegt. Ein insoweit geeignetes Abgrenzungskriterium ist die Vertragslaufzeit.

4. Von einer langfristigen Vermietung der Sportanlage kann nur bei einer mehrjährigen Vermietung ohne Kündigungsmöglichkeit, nicht hingegen bei einer einjährigen Vertragslaufzeit mit Verlängerungsoption ausgegangen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGBEBB:2017:1108.5K5122.15.00

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 587 Nr. 7
KÖSDI 2018 S. 20707 Nr. 4
LAAAG-72720

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.11.2017 - 5 K 5122/15

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