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NWB BB 3/2018 S. 68

Transparenzregister: Einsichtnahme seit Ende Dezember 2017 möglich

Im Transparenzregister müssen u. a. Unternehmen Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten machen, z. B. zu Personen, die mittel- oder unmittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile halten. Eintragungen können über die Seite www.transparenzregister.de vorgenommen werden. Zugang zum Register haben seit Ende 2017 u. a. Behörden und jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, etwa wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt.

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