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Fokus: Strukturierte Darlehen – Beratungspflichten einer Bank
Der BGH hatte am (Az. XI ZR 152/17 NWB CAAAG-72253) über die Aufklärungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Finanzierungsberatungsvertrags über ein strukturiertes Darlehen zu entscheiden.
Sachverhalt
Die verklagte Bank schloss mit der Klägerin, einer Gemeinde aus NRW, im Juni 2007 ein Darlehen i. H. von 3 Mio. € und einer Laufzeit von 38 Jahren ab. Der Zinssatz sollte für die ersten 20 Jahre 3,99 % pro Jahr betragen, solange der Wechselkurs des Euro zum Schweizer Franken größer oder gleich 1,43 CHF sei. Falle der Euro unter diesen Betrag, sollte der jährliche Zinssatz von 3,99 % um die Differenz der Hälfte der Wechselkursänderung zu 1,43 CHF erhöht werden. Dabei sollte sich nach den vertraglichen Vereinbarungen die „Wechselkursänderung, dargestellt in Prozent, ... aus der Division des Referenzwechselkurses von 1,43 CHF für 1 € und dem am Feststellungstag veröffentlichten Wechselkurs des Euro in Schweizer Franken, minus 1“ errechnen. Für das 21. bis 38. Jahr wurde ein Festzins i. H. von 3,99 % vereinbart.
In einer Präsentation vom wurde eine Tabelle gezeigt, die für die Wechselkurse von 1,39 bis 1,65 den jeweiligen Zinssatz aufzeigte. Der ...