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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 161

Neues Freizeichnungsdokument bei elektronischen Steuererklärungen

Dirk Beyer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-72259 Laut DStV soll das sog. Freizeichnungsdokument eingeführt werden (NWB 50/2017 S. 3835; Stbg 2017 S. 482). Hierdurch soll einerseits dem Berater Rechtssicherheit im Mandatsverhältnis und gegenüber etwaigen strafrechtlichen Risiken gegeben werden. Andererseits kann der Berater das Freizeichnungsdokument an seinen Mandanten weiterreichen, damit dieser seiner Prüfpflicht aus § 87d Abs. 3 Satz 2 AO nachkommt. Es ist bisher mangels Rechtsprechung ungeklärt, ob sich die beabsichtigte Sicherheit für den Berater tatsächlich ergibt. An dieser Stelle geht es um die straf- und bußgeldrechtlichen Risiken für den Mandanten.

Ausführlicher Beitrag s. .

Berichtigungspflicht gem. § 153 AO wie bisher

[i]Nachträgliches Erkennen der UnrichtigkeitBemerkt der Mandant beim Lesen des Freizeichnungsdokuments im Zeitpunkt nach der Erklärungsabgabe, dass er seinem Berater unzutreffende oder unvollständige Daten zur Verfügung stellte, trifft nach überwiegender und zutreffender Ansicht allein den Mandanten die Anzeige- und Berichtigungspflicht aus § 153 AO und nicht den Berater und seine Mitarbeiter ( NWB UAAAA-96919). Ein Berater kann allerdings im Einzelfall aus §§ 34, 35 AO Verpflichteter sein.

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