Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2017
2018
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Teil M: Steueränderungen 2018
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I. | 616 | |
II. | 624 | |
III. | 625 |
S. 616
Vorbemerkung: In Teil M wird nur auf die im Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bereits „gesicherten”, für die tägliche Arbeit wichtigen Änderungen des Einkommensteuergesetzes, der Abgabenordnung sowie Umsatzsteuergesetzes 2018 hingewiesen.
Anwendungsregelungen: Die folgenden Gesetzesänderungen sind grundsätzlich ab anzuwenden. Bei davon abweichenden Anwendungsregelungen werden diese aufgeführt.
I. Einkommensteuergesetz
Übertragung der betrieblichen Altersversorgung zwischen Versorgungsträgern (§ 3 Nr. 55 EStG)
Die arbeitsrechtliche Möglichkeit der Mitnahme von unverfallbaren Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel (sog. Portabilität nach § 4 BetrAVG) wird steuerlich durch eine Steuerfreistellung flankiert (§ 3 Nr. 55 EStG). Da die Regelung in § 3 Nr. 55 Satz 1 EStG einen direkten Verweis auf § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG enthält, werden bisher lediglich gesetzlich unverfallbare Anwartschaften von der Steuerfreistellung erfasst. Durch eine entsprechende Ergänzung wird zukünftig auch die Übertragung von Anwartschaften einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund vertraglich, ohne Fristerfordernis unverfallbarer Anwartschaften steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 55 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Es kommt es immer wieder vor, da...