Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2017
2018
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Teil G: Einkünfte aus Kapitalvermögen – Anlage KAP –
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Seite | ||
I. | Vordruck
| 435 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen
| 440 |
1. | Gesetzesänderungen
| 440 |
2. | Verwaltungsanweisungen
| 442 |
2.1 | BMF-Schreiben
| 442 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 459 |
III. | ABC der Einkünfte aus
Kapitalvermögen
| 460 |
S. 435
I. Vordruck
S. 436
S. 437
Die Anleitung zur Anlage KAP lautet:
S. 438
S. 439
Änderung der Anlage KAP: Im Folgenden werden die Änderungen in der Anlage KAP 2017, sofern sie nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Anlage KAP 2016 dargestellt.
Zeile 3 (Änderung): Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. (BGBl I 2016, 1679) wurde die Belegvorlagepflicht für Steuerbescheinigungen teilweise durch eine Belegvorhaltepflicht ersetzt (vgl. Ausführungen zu § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 EStG). Wird ein Antrag auf Überprüfung des Steuerabzugs nach § 32d Abs. 4 EStG oder ein Antrag auf Günstigerprüfung i. S. d. § 32d Abs. 6 gestellt, sind die Steuerbescheinigungen nur dann vorzulegen, wenn sie vom Finanzamt angefordert werden. Der bisher in Zeile 3 enthaltene Hinweis „Bitte die Steuerbescheinigung(en) im Original einreichen!” ist e...