Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2017
2018
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage S
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I. | Vordruck
| 287 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen
| 290 |
1. | Gesetzesänderungen
| 290 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 290 |
2.1 | BMF-Schreiben
| 290 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 290 |
III. | ABC der Einkünfte aus
selbständiger Arbeit
| 291 |
S. 287
I. Vordruck – Anlage S
S. 288
S. 289
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben. Im Folgenden werden die Änderungen der Anlage S 2017, die nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Anlage S 2016 dargestellt.
Zeile 3 (Änderung): Der Hinweis, dass zusätzlich zur Anlage S auch eine Bilanz bzw. Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln ist, wurde angepasst. Die Ausnahmeregelung, nach der auf die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR verzichtet wurde, wenn die Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € betrugen, wird ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr angewendet. Weitere Erläuterungen hierzu können dem Teil E (Einnahmen-Überschussrechnung – Anlage EÜR) ...