Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2017
2018
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Teil C: Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage G
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Seite | ||
I. | Vordrucke
| 212 |
1. | Anlage G
| 212 |
2. | Anlage 34a
| 215 |
3. | Anlage Zinsschranke
| 217 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen
| 218 |
1. | Gesetzesänderungen
| 218 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 222 |
2.1 | BMF-Schreiben
| 222 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 247 |
III. | ABC der Einkünfte aus
Gewerbebetrieb
| 254 |
S. 212
I. Vordrucke
1. Anlage G
S. 213
S. 214
Änderung der Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Jeder Ehegatte mit gewerblichen Einkünften hat eine eigene Anlage G abzugeben. Im Folgenden werden die Änderungen der Anlage G 2017 gegenüber der Anlage G 2016 dargestellt, sofern sie nicht nur redaktioneller Art sind.
Zeile 3 (Änderung): Der Hinweis, dass zusätzlich zur Anlage G auch eine Bilanz bzw. Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln ist, wurde angepasst. Die Ausnahmeregelung, nach der auf die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR verzichtet wurde, wenn die Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € betrugen, wird ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr angewendet. Weitere Erläuterungen hierzu können...