Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2017
2018
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Teil B: Kinder – Anlagen Kind und K
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Seite | ||
I. | Vordrucke
| 159 |
1. | Anlage Kind
| 159 |
2. | Anlage K
| 165 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen
| 166 |
1. | Gesetzesänderungen
| 166 |
Kinder, Freibeträge für Kinder (§ 32
Abs. 4 und 6 EStG)
| 166 | |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 167 |
2.1 | 168 | |
2.2 | BMF-Schreiben
| 168 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 176 |
III. | ABC der Kinder
| 177 |
S. 159
I. Vordrucke
1. Anlage Kind
S. 160
S. 161
S. 162
Änderungen der Anlage Kind: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage Kind auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Zeile 8: Erstmals wurde eine Verkennzifferung der Abfrage zum „Wohnsitz im Ausland” in der Zeile 8 vorgenommen. Der zuvor verwendete Begriff „Wohnort” wurde zudem durch „Wohnsitz” ersetzt.
Zeile 15: Gemäß § 32 Abs. 6 Satz 3 EStG werden einem Elternteil die Freibeträge des anderen Elternteils gewährt, wenn der andere Elternteil verstorben ist, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, der Steuerpflichtige das Kind allein angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht. Grundsätzlich können derartige Sachverhalte über die Abfragen in den ...