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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 2646/16 EFG 2018 S. 513 Nr. 6

Gesetze: UStG § 14 Abs. 1, UStG § 14c Abs. 1, UStG § 14c Abs. 2 S. 5, UStG § 15 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 1

Unberechtigter Steuerausweis

Rechnung i. S. v. § 14c UStG

Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen für die Zustimmung zur Berichtigung des Steuerbetrags

Leitsatz

1. Rechnung i. S. v. § 14c UStG ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

2. Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung i. S. v. § 14c UStG sind nicht mit denjenigen vergleichbar, die an eine Rechnung zu stellen sind, die tatsächlich zum Vorsteuerabzug berechtigt.

3. Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. v. § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2 UStG liegt vor, wenn der Unternehmer einen Steuerbetrag gesondert ausgewiesen hat, obwohl er weder eine Lieferung noch eine sonstige Leistung ausgeführt hat.

4. Ob die Rückzahlung zu Unrecht vereinnahmter Beträge an den Rechnungsempfänger Voraussetzung für die Zustimmung des FA zur Berichtigung des Steuerbetrags nach § 14c Abs. 2 S. 5 UStG ist, konnte im Streitfall offenbleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2018 S. 405 Nr. 8
DB 2018 S. 18 Nr. 10
DStR 2018 S. 12 Nr. 39
DStRE 2018 S. 1439 Nr. 23
EFG 2018 S. 513 Nr. 6
DAAAG-72325

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.12.2017 - 9 K 2646/16

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