Verschaffung der Gelegenheit zum Besuch von Bundesliga-Fußballspielen für Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer
Leitsatz
1. § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart und keinen sonstigen originären (Einkommen-)Steuertatbestand,
sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl.
2. Der Tatbestand des § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst nicht schlechthin sämtliche unabhängig von einem Leistungsaustausch
erbrachten Zuwendungen, sondern nur solche, die durch einen Leistungsaustausch veranlasst sind. Erforderlich ist, dass zwischen
dem Zuwendenden und dem Empfänger eine geschäftliche oder sonstwie geartete wirtschaftliche Beziehung besteht und aus diesem
Grunde ein Anreiz gewährt oder ein bestimmtes Verhalten honoriert wird.
3. Die Verschaffung der Gelegenheit zum Besuch von Bundesliga-Fußballspielen führt bei den betreffenden Geschäftspartnern
bzw. deren Arbeitnehmern zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen der für diese jeweils maßgebliche Einkunftsart.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 5/2018 S. 199 DStR 2018 S. 6 Nr. 35 DStRE 2018 S. 1242 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2018 S. 1658 ZAAAG-72322
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