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Vermögensschaden | Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit eines Zahnarztes nach einem Verkehrsunfall
Der Ausfall der Arbeitskraft als solcher ist kein Vermögensschaden. Ein zu ersetzender Vermögensschaden entsteht erst dann, wenn sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit konkret und sichtbar ausgewirkt hat. Das kann dadurch sichtbar werden, dass ohne die Schädigung zu erwartende, ggf. auch gesteigerte Gewinne nicht gemacht werden konnten (zuletzt NWB UAAAF-67601, Rz. 17).
Die Beklagten sind dem Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls dem Grunde nach uneingeschränkt zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kläger, ein selbständiger Zahnarzt, hat bei dem Unfall u. a. eine Verletzung am linken Handgelenk erlitten, die ihn bei seiner zahnärztlichen Tätigkeit dauerhaft beeinträchtigt. Der BGH hat ausge...