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Verein | Zur Entscheidungsbefugnis der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins kann den Vorstand durch Mehrheitsbeschluss nicht zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen, wenn in der Satzung des Vereins die diesbezügliche Entscheidung ausdrücklich dem Vorstand übertragen worden ist und eine Satzungsänderung mit dem Ziel der Beschränkung der Befugnisse des Vorstands nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hat.
Der Antragsteller ist Vereins- und Aufsichtsratsmitglied des Antragsgegners und macht mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Rechte aus der Mitgliedschaft geltend. Der Antrag ist unbegründet, meint das OLG Celle. Die Regelungen der Vereinssatzung des Antragstellers sind maßgeblich (§ 32 Satz 1 BGB). Eine Zuständigkeit der Mitgliederversammlung besteht nur vorbehaltlich anderweitiger Regelungen i...