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Einkommensteuer | Vortragstätigkeit eines Professors als nebenberufliche Tätigkeit
Das entschieden, dass eine nebenberufliche Vortragstätigkeit eines vollzeitbeschäftigten Professors keine Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 oder Nr. 26a EStG oder eine diesen vergleichbare Tätigkeit darstellt.
Der Zweck des § 3 Nr. 26 EStG soll insbesondere Ausbilder, Übungsleiter und Erzieher im Sportbereich und ähnlichen Bereichen einer Breitenbildung (z. B. durch Volkshochschulen), insbesondere in der Kinder- und Jugendförderung bei gemeinnützigen Vereinen fördern. [i]Geißler, Nebentätigkeit, infoCenter NWB DAAAB-36966 Der Kläger wurde jedoch nicht ähnlich einem Ausbilder, Übungsleiter oder Erzieher in einer vornehmlich pädagogischen Ausrichtung tätig. Vielmehr hielt er Vorträge zu speziellen Themen mit teilweiser rechtspolitischer Ausrichtung oder in der Weise einer Fortbildungsmaßnahme für Fachanwälte. Rechtspolitische Vortragstätig...