VDG § 3

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 3 Verfahren über eine einheitliche Stelle

Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAG-72071