Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 2 vom Seite 5

Stellung und Amtspflichten des Notars

Wolf-Dieter Tölle, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht; Detmold

Der Notar im deutschen Notariat ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Dieses ergibt sich aus § 1 der Bundesnotarordnung. Notare sind zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Damit erfüllt der Notar staatliche Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege. Diese Aufgaben stellen wiederum eine staatliche hoheitliche Tätigkeit dar (BVerfG in ZNotP2009, S. 2009).

Allgemeines

In Deutschland wird zwischen der „vorsorgenden“ und der „nachsorgenden“ Rechtspflege unterschieden. Letztere ist die Streitentscheidung durch den Richter im Rahmen des rechtlichen Instanzenzuges. Die vorsorgende Rechtspflege dient dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung. Hier wird der Notar tätig. Die vorsorgende Rechtspflege durch den Notar gewährleistet damit Rechts- und Beweissicherheit zum Zwecke späterer Streitvermeidung.

Damit kommt dem Notar gewissermaßen die Stellung als „Richter im Vorfeld“ zu. Der Notar soll durch Anleitung der Parteien bei der Begründung von Rechten als Urkundsperson dafür sorgen, dass ein Streit nicht auftreten kann. Der Notar nimmt damit Tätigkeiten wahr, die nach der geltenden R...