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LSG Hessen Urteil v. - L 7 AL 265/05

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld vom 1. März 1998 bis zum 17. Januar 1999 und die Rückforderung überzahlter Leistungen (Arbeitslosengeld, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) in Höhe von insgesamt 23.446,35 DM bzw. 11.987,93 €.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAG-71896

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 19.12.2008 - L 7 AL 265/05

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