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Wenn die Phantomlohnfalle zuschnappt...
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAG-71630 Betriebe gehen in die „Phantomlohnfalle“, wenn sie in Passivzeiten des Arbeitnehmers (etwa bei Urlaub) Zuschläge zum laufenden Arbeitsentgelt nicht zahlen. Problematisch ist das Ganze, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf die Zuschläge hat. Für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen vertreten Krankenkassen und DRV Bund die Auffassung, dass nicht nur gezahlte, sondern auch geschuldete Zuschläge zu berücksichtigen sind und damit den Entgeltbegriff mitbestimmen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Der Begriff des Arbeitsentgelts
[i]I. d. R. Maßgeblichkeit von Arbeits- und TarifvertragArbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Es ist gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Die Höhe des geschuldeten Entgelts ergibt sich i. d. R. aus Arbeits- und Tarifverträgen.
Unterliegt der Arbeitnehmer nicht der Bindungswirkung eines (für allgemein verbindlich erklärten) Tarifvertrags, ist für die Ermittlung des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung der Einzelarbeitsvertrag maßgebe...