Schuldzinsenabzug - § 4 Abs. 4a EStG
Hilfen & Beispiele zum Berechnungsprogramm
Einführung
Das Programm berechnet die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4a EStG. Unterentnahmen vor 1999 werden gesetzeskonform nur für die Jahre 1999 und 2000 berücksichtigt. Bei Personengesellschaften kann sowohl eine gesellschaftsbezogene als auch eine gesellschafterbezogene Berechnung vorgenommen werden.
Die vorliegenden Programmerläuterungen enthalten nützliche Hinweise insbesondere zur effizienten Bedienung der Programme und zur Arbeitsweise bestimmter Programmteile. Die Programminhalte sind weitestgehend selbsterklärend. Daher ist die Bedienung regelmäßig rein intuitiv möglich. Häufig erhalten Sie einen Hilfetext, sobald sich der Cursor über einem Eingabefeld oder einer Tabelle befindet.
Allgemeines
Der Vorschrift unterliegen nur Schuldzinsen, die betrieblich veranlasst sind. Zunächst ist zu ermitteln, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören. Anschließend muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabenabzug im Hinblick auf Überentnahmen eingeschränkt ist. Darlehen zur Finanzierung außerbetrieblicher Zwecke, insbesondere von Entnahmen, sind nicht betrieblich veranlasst.
Folgende Punkte sind bei der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten:
Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt wurden.
Über- und Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre sind in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 % der Überentnahmen ermittelt.
Ein Mindestbetrag von 2.050 EUR pro Wirtschaftsjahr bleibt unabhängig von dieser Berechnung als Betriebsausgaben abziehbar.
Der Abzug von Schuldzinsen zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird nicht eingeschränkt.
Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften laut und ist der Begriff der Überentnahme sowie die ihn bestimmenden Merkmale (Einlage, Entnahme, Gewinn und ggf. Verlust) gesellschafterbezogen auszulegen.
Der Kürzungsbetrag nach § 4 Abs. 4a S. 4 EStG ist unter einzelnen Mitunternehmern entsprechend ihrer Schuldzinsenquote aufzuteilen.
Die neue Regelung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Auf gemeinsamen Antrag der Mitunternehmer kann das alte Verfahren letztmals für das Wirtschaftsjahr angewandt werden, das vor dem beginnt. Die Berechnung im Programm kann ab dem Jahr 2005 erfolgen.
Laut IV C 6 - S-2144 / 07 / 10001 wird es nicht beanstandet, wenn der Saldo an Über- oder Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres, für das letztmals die gesellschaftsbezogene Ermittlung nach der bisherigen Verwaltungsauffassung erfolgte, nach dem Gewinnverteilungsschlüssel der Mitunternehmerschaft den einzelnen Mitunternehmern zugerechnet wird. Auf eine Rückrechnung nach der gesellschafterbezogenen Ermittlungsmethode bis zur Gründung der Mitunternehmerschaft/Einführung der Vorschrift wird in diesen Fällen aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Voraussetzung dafür ist ein übereinstimmender Antrag der Mitunternehmer.
Eingabefelder
Vorjahreswerte Über-/Unterentnahmen, Verluste:
Rechnerisch aus Vorjahr: Die Ergebnisse werden rechnerisch aus dem Vorjahr abgeleitet und in das Bearbeitungsjahr übernommen.
Die entsprechenden Eingabefelder sind daher für eine Eingabe gesperrt:
Zeile 34: Unterentnahmen des vorherigen Wirtschaftsjahres
Zeile 36: Überentnahmen des vorherigen Wirtschaftsjahres
Zeile 38: Verlust des vorherigen Wirtschaftsjahres
Manuelle Eingabe:
Die Vorjahreswerte für die Zeilen 34, 36, 38 können manuell eingegeben werden. Die Darstellung als Eingabefeld erfolgt daher in gelber Farbe.
Menüpunkt Einstellungen
Sie können die maximal sichtbare Anzahl an Gesellschaftern einstellen. Die Einstellung wird erst bei einem Programmneustart oder einer Neuanlage eines Mandanten wirksam. Sollten Sie eine gesellschaftsbezogene Berechnung durchführen wollen, tragen Sie die gesamten Daten bitte unter „Gesellschafter 1“ ein.
Funktionshinweise
Sie können in den gelben Tabellenfeldern Eingaben vornehmen. Mit der Enter- oder den Pfeiltasten gelangen Sie bequem ins nächste Eingabefeld. Nach jeder Eingabe innerhalb einer Tabelle erfolgt sofort eine automatische Berechnung.
Die Ergebnisansicht kann in das PDF- und Excel-Format exportiert werden. Dazu muss das entsprechende Symbol in der Menüliste angeklickt werden. Durch Auslösen des Buttons "Drucken" erscheint das Ergebnis in einer Druckvorschau. Sie können die Druckvorschau anschließend durch Anklicken des "Druckersymbols" ausdrucken. Sobald sich der Cursor über einem Eingabefeld befindet, erhalten Sie für einige Sekunden eine kurze Erläuterung zu den benötigten Eingabedaten.
Fundstelle(n):
NWB Online Beitrag 2018
VAAAG-71775