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EuGH | Rabatte in der Pharmaindustrie und Minderung der Steuerbemessungsgrundlage
Pharmaunternehmen sind verpflichtet, sowohl zugunsten gesetzlicher als auch zugunsten privater Krankenversicherungen Rabatte auf die Lieferung von Arzneimitteln zu gewähren. Allerdings wirkten sich bislang nur diejenigen Rabatte, die zugunsten gesetzlicher Krankenversicherungen an Apotheken oder ggf. Großhändler gezahlt wurden, nach den Grundsätzen der „Elida Gibbs“-Entscheidung des EuGH mindernd auf die Bemessungsgrundlage der Ausgangsumsätze der pharmazeutischen Unternehmen aus (vgl. NWB HAAAD-91518). Für Zahlungen, die an die privaten Krankenversicherungen erfolgten, galt das bislang nicht, weil diese Versicherungen nicht wie gesetzliche Krankenversicherungen als Teil der Leistungskette angesehen wurden. In einem viel beachteten Urteil hat der EuGH diese ...