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FG Baden-Württemberg 13.07.2017 3 K 2439/14, IWB 3/2018 S. 82

FG Baden-Württemberg | Auslegung von § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV zugunsten der Person mit Vertretungsmacht

§ 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV ist dahingehend auszulegen, dass die Eintragung einer dem Personenkreis des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA Schweiz zugehörigen Funktion nicht nur dann anzunehmen ist, wenn diese Funktion ausdrücklich im Handelsregister genannt wird, sondern auch dann, wenn sie sich in anderer Weise aus der bestehenden Eintragung im Handelsregister ergibt.

Hinweis:

Nach Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA Schweiz kann eine natürliche Person, die in einem Vertragsstaat ansässig (hier in Deutschland), aber als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Kapitalgesellschaft tätig ist, vorbehaltlich des Art. 15a DBA Schweiz mit den Einkünften aus dieser Tätigkeit in diesem anderen Staat (hier in der Schweiz) besteuert werden, sofern die Tätigkeit nicht so abgegrenzt ist, dass sie lediglich Aufgaben außerhalb des anderen Staates umfasst. § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV beschränkt d...

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