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Umsatzsteuer; | Vermietung von Grundstücken durch gemeinsam handelnde Personen (§§ 2, 19 UStG)
Nach Auffassung des 1 können Personen, denen verschiedene Grundstücke gemeinsam gehören, zur Vermietung jedes einzelnen Grundstücks durch organisatorische Maßnahmen ein gesondertes USt-Subjekt (Unternehmer) bilden. Dazu reicht es aus, daß sie im Innenverhältnis das der Vermietung dienende Vermögen trennen und im Außenverhältnis bei der Vermietung einmal als schlichte Rechtsgemeinschaft und zum anderen Mal in der besonderen bürgerlich-rechtlichen Organisationsform der Gesamthandsgemeinschaft auftreten. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Vermieter miteinander verheiratet sind und die verschiedenen Grundstücke an einen einzigen Vertragspartner vermietet sind. [Hinweis:] Die Revision gegen dieses Urt. ist beim BFH unter dem Az. V R 63/89 anhängi...