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BFH 20.06.2017 X R 26/15, StuB 3/2018 S. 117

Einkommensteuer | Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG

Die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgemäße Vorbereitung eines schulischen Abschlusses gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG obliegt nicht den Schulbehörden, sondern ist Aufgabe der Finanzbehörden (gegen NWB PAAAD-16028, BStBl 2009 I S. 487 = Kurzinfo StuB 2009 S. 361 NWB VAAAD-20186, BStBl 2009 I S. 487; Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG).

Praxishinweise

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG als Sonderausgaben abziehbar sind 30 % des Entgelts, höchstens 5.000 €, das der Stpfl. für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Voraussetzung ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG u. a., dass die Schule zu einem von dem zuständigen in...BStBl 2009 I S. 487

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