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Einkommensteuer | Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“
Das BMF hat zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“ (§ 10b EStG) Stellung genommen ( NWB JAAAG-70943).
Hintergrund: Crowdfunding bezeichnet eine Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglicht. Dabei werden die einzelnen durch einen Dritten („Projektveranstalter“) durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform (sog. „Crowdfunding-Portal“) vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungsziels eingeworben. Organisation und Abwicklung der einzelnen Akquisemethoden können dabei sehr unterschiedlich gestaltet sein. Das BMF nimmt zu folgenden Punkten Stell...