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StuB 3/2018 S. 120
AEAO an Datenschutz-Grundverordnung angepasst
Das BMF hat den AEAO im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO mit Wirkung ab dem angepasst ( NWB MAAAG-70096).
Im Wesentlichen wurde der AEAO zu § 30 (Steuergeheimnis) grundlegend überarbeitet.