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Anwendungsfragen zum InvStG 2018
Das BMF hat Einzelfragen zum InvStG 2018 insbesondere zur Zuordnung von Kapitalbeteiligungen bei Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäft, zum Erstattungsverfahren nach § 7 Abs. 5 InvStG 2018 und zu zulässigen Vermögensgegenständen eines Spezial-Investmentfonds i. S. des § 26 Nr. 4 und 5 InvStG 2018 beantwortet (/16/10010 :016 NWB YAAAG-70575).