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Online-Beitrag vom

Richtsatz-Rechner

Hilfen & Beispiele zum Berechnungsprogramm

Holger Gemballa

Einführung

Dieses Programm berechnet für alle Gewerbeklassen die Abweichungen der Bezugsgrößen zu den Werten der Richtsatztafeln. Die vorliegenden Programmerläuterungen enthalten nützliche Hinweise insbesondere zur effizienten Bedienung der Programme und zur Arbeitsweise bestimmter Programmteile. Die Programminhalte sind weitestgehend selbsterklärend. Daher ist die Bedienung regelmäßig rein intuitiv möglich. Häufig erhalten Sie einen Hilfetext, sobald sich der Cursor über einem Eingabefeld oder einer Tabelle befindet.

Aufbau der Richtsätze

Richtsätze werden in %-Sätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben (Handwerk mit Handel)), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt (Spalten 4 bis 7 der tabellarischen Übersicht der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben (Spalte 3 der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Für Handwerks- und gemischte Betriebe ist nachrichtlich auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I in Spalte 4 der Richtsatzsammlung verzeichnet, der als Anhalt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.

Allgemeine Hinweise

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell, ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen. Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig (R 5.2 Abs. 2 EStR), so ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles unter Umständen bei der Anwendung von Richtsätzen zu schätzen ( R 4.1 Abs. 2 EStR). Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht.

Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher, geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.

Die Richtsätze stellen auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs ab. Der Normalbetrieb ist ein Einzelunternehmen mit Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich. Die Richtsätze können bei Betrieben von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften ermittelt und angewendet werden. Bei dem Vergleich mit dem Normalbetrieb sind die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts zu beachten.

Wird der Gewinn im Anschluss an eine Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG nach Richtsätzen geschätzt oder nach einer Richtsatzschätzung im nächsten Jahr § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, sind wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart Berichtigungen des Gewinns gemäß R 4.6 Abs. 1 EStR vorzunehmen.

Funktionshinweise

Sie können in den gelben Tabellenfeldern Eingaben vornehmen. Mit der Enter- oder Tabulatortaste gelangen Sie bequem ins nächste Eingabefeld. Nach jeder Eingabe innerhalb einer Tabelle erfolgt sofort eine automatische Berechnung. Durch Anklicken des Buttons „übernehmen“ erfolgt ein Rücksprung und eine Übernahme des Tabellenwertes in die Tabelle Gesamtzusammenstellung.

Die Ergebnisansicht kann in das PDF- und Excel-Format exportiert werden. Dazu muss das entsprechende Symbol in der Menüliste angeklickt werden. Durch Auslösen des Buttons "Drucken" erscheint das Ergebnis in einer Druckvorschau. Sie können die Druckvorschau anschließend durch Anklicken des "Druckersymbols" ausdrucken. Sobald sich der Cursor über einem Eingabefeld befindet, erhalten Sie für einige Sekunden eine kurze Erläuterung zu den benötigten Eingabedaten.

Fundstelle(n):
NWB Online Beitrag 2018
YAAAG-71680