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Niedersächsisches FG Urteil v. - 5 K 7/16

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 und Abs. 4

Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Gebäude

Leitsatz

  1. Es ist anerkannt, dass § 15 Abs. 4 UStG bei der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen auf die wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmers entspr. anzuwenden ist.

  2. Handelt es sich bei bezogenen Eingangsleistungen um solche, die das Gebäude insgesamt betreffen, so ist eine Zuordnung auf die einzelnen Gebäudeteile nicht möglich. Die Eingangsleistungen sind daher gemäß § 15 Abs. 4 UStG im Wege der sachgerechten Schätzung aufzuteilen.

  3. Die Aufgabe der Privatnutzung eines zuvor gemischt genutzten Gebäudes führt nicht automatisch zur vollen unternehmerischen Nutzung.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 8 Nr. 40
DStRE 2018 S. 1444 Nr. 23
RAAAG-71597

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Niedersächsisches FG, Urteil v. 15.06.2017 - 5 K 7/16

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