Pflicht zur Rückerstattung von Umsatzsteuer für Zytostatika-Zubereitungen
Leitsatz
Ein in einem Krankenhaus ambulant behandelter Patient bzw. aus übergegangenem Recht dessen Krankenversicherung hat gegen das Krankenhaus, das in Unkenntnis der später ergangenen Rechtsprechung des Az. V R 19/11) für die entgeltliche Abgabe von individuell zubereiteter Zytostatika steuerrechtlich zu Unrecht Umsatzsteuer berechnet, eingezogen und an die Finanzbehörden weitergeleitet hat, unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB einen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Umsatzsteuer, solange eine anderweitige steuerrechtliche Festsetzung der Umsatzsteuer zugunsten des Krankenhauses möglich ist.
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