Online-Beitrag vom

Pensionssicherungsverein - Beitragsermittlung

Hilfen & Beispiele zum Berechnungsprogramm

Holger Gemballa

Einführung

Die Beiträge zum PSVaG müssen künftig den Barwert der im laufenden Kalenderjahr entstehenden Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung, zuzüglich eines Betrags für die aufgrund eingetretener Insolvenzen zu sichernden Anwartschaften decken.

Bisher wurden die Beiträge in einem modifizierten Umlageverfahren erhoben (Rentenwertumlageverfahren). Die Beiträge waren jährlich neu festzulegen. Diese deckten dann das im selben Jahr entstandene Schadensvolumen, ließen aber unverfallbare Anwartschaften unberücksichtigt, die erst im Jahr des Versorgungsfalls und nicht bereits im Jahr der Insolvenz finanziert werden müssen. Die Folge: Der tatsächliche Finanzierungsbedarf wurde nicht durch die laufenden Beiträge abgedeckt.

Durch die gesetzliche Neuregelung wird der Barwert der bis zum aufgrund bereits eingetretener Insolvenzen zu sichernden Anwartschaften einmalig auf die beitragspflichtigen Arbeitgeber umgelegt. Der Beitrag ist entweder einmalig zu zahlen oder in 15 gleichen Raten zu zahlen. Die erste Rate wird am fällig. Hierzu ergeht ein Beitragsbescheid im Januar 2007. Eine diskontierte Gesamtzahlung zum ist vorgeschrieben, wenn die rechnerischen Jahresraten bis zu 50 Euro betragen. Es besteht eine Pflicht zur Passivierung einer Verbindlichkeit in der Handelsbilanz nach HGB zum .

Die Passivierung ist aufwandswirksam vorzunehmen, soweit das Unternehmen dieser Verpflichtung bislang nicht durch die Bildung einer Rückstellung für künftige Beiträge an den PSVaG Rechnung getragen hat. Da es sich bei den zu leistenden Ratenzahlungen um eine Rentenverpflichtung handelt, muss die Verbindlichkeit nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Barwert angesetzt werden. Dabei ist der Barwert der Ratenzahlungen heranzuziehen. Der Ratenzahlungsbarwert sollte unter Verwendung eines fristadäquaten durchschnittlichen Zinssatzes von zurzeit ca. 4 % p. a. für die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens ermittelt werden.

Aufgrund der speziellen Bewertungsvorschrift für Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von >= einem Jahr mit 5,5 % abzuzinsen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Somit ergibt sich ein unterschiedlicher Ansatz zwischen Handels- und Steuerbilanz. Dieser Unterschied wird dargestellt. Sofern keine Steuerbilanz erstellt wird, ist das zu versteuernde Einkommen jeweils um die „Gewinnkorrektur“ zu korrigieren. Im ersten Bilanzierungsjahr handelt es sich um eine Gewinnerhöhung. In den Folgejahren liegt jeweils Aufwand vor. Die Summe der Korrekturen über den Gesamtzeitraum beträgt Null. Es liegt somit nur eine Verlagerung des zu versteuernden Einkommens vor.

Funktionshinweise

Sie können in den weiß unterlegten Feldern Eingaben vornehmen. Mit der Enter- oder Tabulatortaste gelangen Sie bequem ins nächste Eingabefeld.

Der Button "Berechnen" löst den Rechenvorgang aus. Dabei werden die eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sollten die Daten unvollständig sein, wird das entsprechende Eingabefeld rot dargestellt und in der Status-Zeile erscheint ein Hinweis. Sollten die Daten unplausibel sein, erscheint ebenfalls ein Hinweis in der Status-Zeile. Erst wenn vollständige und plausible Daten vorliegen, wird ein Ergebnis angezeigt.

Durch Auslösen des Buttons „Drucken" erscheint das Ergebnis in einer Druckvorschau. Sie können die Druckvorschau anschließend durch Anklicken des Druckersymbols ausdrucken. Darüber hinaus können Sie das Ergebnis durch Auswahl des Buttons "Disketten" in verschiedenen Export-Formaten speichern. Zur Verfügung stehen das PDF-, Excel und HTML.- Format. Die eingegebenen Daten können über das Menü „Datei/Speichern“ sowie unter „Datei/Speichern“ abgespeichert werden. Die abgespeicherte Rechner-Datei mit den eingegebenen Daten kann wiederum über das Menü „Datei/Öffnen“ geladen werden.

Durch „Datei/Neu“ werden die Eingabewerte gelöscht. Die gleichen Funktionen sind in der Toolbar über verschiedene Buttons ebenfalls direkt erreichbar sowie durch Shortcuts. Sobald sich der Cursor über einem Eingabefeld befindet, erhalten Sie für einige Sekunden eine kurze Erläuterung zu den benötigten Eingabedaten.

Fundstelle(n):
NWB Online Beitrag 2018
SAAAG-71523