Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 6 vom Seite 323

Investmentsteuer – Änderung im Datenträgerverfahren für Zuflüsse ab 1.1.2018

[i] BZSt, Pressemitteilung v. 9.1.2018 Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass Erstattungsanträge gem. § 50d Abs. 1 EStG von ausländischen Fondsgesellschaften und Investmentfonds im Datenträgerverfahren nicht mehr bearbeitet werden. Der hierfür vorgesehene Rechtsformschlüssel 04 (Fondsgesellschaften und ausländische Investmentfonds) wird vom BZSt für die Verarbeitung der Erstattungsanträge nicht mehr zugelassen. Es ist nicht zulässig, Erstattungsanträge von ausländischen Fondsgesellschaften und Investmentfonds unter anderen Rechtsformschlüsseln einzureichen. Entsprechende Erstattungsanträge werden im Rahmen der Überprüfung seitens des BZSt abgewiesen.

Diese Einschränkung gilt für Kapitalerträge, die ausländischen Fondsgesellschaften und Investmentfonds ab dem zufließen.

Hintergrund:

Mit Einführung [i]Böcker, NWB 37/2016 S. 2789des Investmentsteuergesetzes zum haben ausländische Investmentfonds die Möglichkeit, den Kapitalertragsteuerabzug direkt „an der Quelle“ auf 15 % des Kapitalertrags durch Vorlage einer Statusbescheinigung (§ 7 Abs. 3 InvStG 2018) zu reduzieren. Die Statusbescheinigung ist beim BZSt (Referat St II 5) zu beantragen und wird maximal für drei Jahre ausgestellt. Sie ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen