Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Erbschaftsteuerreform in der Praxis
Musterfälle zur Ermittlung des begünstigten Vermögens sowie zur steuerlichen Auswirkung schädlicher Verfügungen
Für Erwerbe nach dem gilt das neue Erbschaftsteuerrecht. Zahlreiche Fragen zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wurden bereits durch den koordinierten Ländererlass v. (BStBl 2017 I S. 902) beantwortet. Die praktische Umsetzung wird zeigen, ob und ggf. wo noch Regelungsbedarf besteht. Der nachfolgende Beitrag veranschaulicht die komplexe Berechnung des begünstigten Vermögens nach § 13b Abs. 1 bis 9 ErbStG anhand des systematischen Ermittlungsschemas nach Abschnitt 13b.9 AEErbSt 2017 und geht dabei auch auf die mögliche erhebliche Auswirkung einer geplanten Investitionsklausel und deren möglichst effektive Anwendung ein. Des Weiteren zeigen komprimierte Beispielsfälle die steuerliche Auswirkung der schädlichen Verfügung auf.
I. Ermittlung des begünstigten und des steuerpflichtigen Vermögens
Das begünstigte Vermögen ergibt sich, wenn man das begünstigungsfähige Vermögen um den steuerpflichtigen Wert des Verwaltungsvermögens kürzt, wobei „unschädliches“ Verwaltungsvermögen wie begünstigtes Vermögen behandelt wird.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Festgestellter Wert des (Anteils) Betriebsvermögens | |
./. | Steuerpflichtiger Wert des
Verwaltungsvermögens |
= | Begünstigtes... |