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Lohnpfändung
Der Vollzug von Einkommenspfändungen als Aufgabe der Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben. Allerdings zählt nicht nur der ordnungsgemäße Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen dazu. Zu den Aufgaben der Lohnabrechnung gehört auch der Vollzug von Pfändungen vom Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers. Zwar ist für viele Arbeitgeber die Berücksichtigung von Pfändungen eher ein lästiges Thema. Dennoch ist die Berücksichtigung einer Pfändung durch den Drittschuldner gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Beitrag stellt die Grundlagen der Pfändung dar.
I. Begriffe
Im Pfändungsrecht werden Begriffe verwendet, die sonst im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht von großer Bedeutung sind.
Gläubiger: ist berechtigt, aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner eine Leistung zu fordern;
Schuldner: ist verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen (i. d. Regel Rückzahlung von Geld);
Drittschuldner: Schuldner einer gepfändeten Forderung;
Zession: Abtretung einer Forderung;
Arbeitseinkommen: das Einkommen des Arbeitnehmers.
II. Abtretung
1. Kreditsicherung
Zur Absicherung von Verbraucherkrediten wird i. d. Regel eine Lohn- und Gehaltsabtretung zwischen Schuldner und G...