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NWB direkt Nr. 6 vom Seite 117

Wohnst du nur oder arbeitest du auch?

Johannes Hofele

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAG-71272 In der öffentlichen Wahrnehmung wird das Thema „Miete“ und auch das Wissen vieler Mieter und Vermieter hierüber durch das Wohnraummietrecht bestimmt. Im Gewerbemiet- und im Pachtrecht gelten allerdings an vielen Stellen andere Regeln und es sind auch spezielle Fragen zu beachten. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den Vertragsarten auf und gibt Hinweise zur Vertragsgestaltung und auch zu Punkten, die während des laufenden Vertrags beachtet werden müssen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Recht der Gewerberaummiete und Abgrenzung zur Wohnraummiete

Neben den allgemeinen Vorschriften (§§ 535548 BGB) gelten im Geschäftsraummietrecht nur die Normen, auf die § 578 Abs. 2 BGB verweist.

Ein Wohnraummietverhältnis [i]Negative Abgrenzung: Geschäftsraum ist, was kein Wohnraum istliegt vor, wenn der Mieter die Räume nach dem Vertrag zu eigenen Wohnzwecken anmietet. Besteht der Vertragszweck nicht in einer solchen Nutzung, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor. Dabei ist der Geschäftszweck in einem weiten Sinn zu verstehen.

[i]Entweder ... oderEin Mischmietverhältnis liegt vor, wenn Räume in einem einheitlichen Vertrag sowohl zu Wohn- als auch zu Geschäftszwecken überlassen werden. Dabei gilt das Prinzip „Entweder ... oder“...

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