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Einkommensteuer; | Baukindergeld für Ferien- oder Wochenendwohnung(§ 34f EStG)
Die Steuerermäßigung nach § 34f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG geltenden Fassung kann auch für eine vom Stpfl. mit seiner Familie genutzte Ferien- oder Wochenendwohnung in Anspruch genommen werden (). Nach Auffassung des Senats muß das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Objekt nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familienwohnsitz) bilden (entgegen Abschn.213a Abs.3 EStR 1984). Aus dem Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit der Kinder könne nichts anderes hergeleitet werden.