Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 2599/17

Gesetze: SGB VI § 118 Abs. 4 S. 4; SGB X § 50 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Haftung des Erben (hier nach griechischem Erbrecht) gemäß § 118 Abs. 4 S. 4 SGB VI in Verbindung mit den § 50 Abs. 2 S. 1, S. 2 in Verbindung mit § 45 SGB X scheidet aus, wenn der Erbe von den auf das Konto des Erblassers geflossenen Renten(über)zahlungen tatsächlich nichts erhielt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAG-71339

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.10.2017 - L 10 R 2599/17

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen